Betreuungs- und Pflegeleistungen
 
     
   

Zunächst einmal ist der Wohnheim-Bewohner nicht pflegebedürftig und in der Regel völlig selbständig. Wird der Bewohner jedoch krank oder durch Krankheit und Alter hilfebedürftig, kann er Hilfen anfordern. Die Beibehaltung der Wohnung - auch im Krankheitsfall und darüber hinaus - gehört zum Grundkonzept des Wohnheims und verlangt nach einem Pflegedienst, der in Notfällen schnelle Hilfe, vorübergehende ambulante Hilfe und dauerhaft eine personenzentrierte Pflege leistet im Hinblick auf Rehabilitation und Fürsorge. Eine solche bewohnerorientierte Pflege ist auch immer eine aktivierende Pflege, die darauf abzielt, die Selbständigkeit des alten Menschen zu erhalten bzw. zu fördern im Hinblick auf Rehabilitation und Fürsorge.
Nur mit Zustimmung des Bewohners und unter seiner Kontrolle dürfen Dritte versorgend und pflegend tätig werden. Auch wenn in diesen Fällen die Wohnung der vorübergehende Arbeitsplatz von Helfern wird, bleibt sie primär Wohnort. Für das St.Vincenz-Haus bedeutet das, daß sich die Pflege im Apartment genauso professionell gestaltet wie die stationäre Pflege, jedoch ambulant geleistet wird; denn das St.Vincenz-Haus ist eine anerkannte Einrichtung für ambulante Pflege im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) und ambulanter Krankenpflege gem. SGB V (Krankenversicherung).

 
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
   


Sozialpflegerische Leistungen
Neben der rein körperlichen Pflege werden auch sozialpflegerische Leistungen angeboten. Dies können z.B. sein:

 
     
     
     
   
   
Einzelfallhilfe bei Bewohnern, denen es nicht gelingt, sich in das neue Umfeld zu integrieren;  
       
   
Einzelfallhilfe bei Menschen in Krisensituationen.  
   

Unser Anliegen ist es, durch die umfassende, nicht nur therapeutische Betreuung dem Bewohner eine Orientierung, Sicherheit und vor allem Geborgenheit in einer für ihn reduzierten Umwelt zu geben.

Tagespflege im Wohnheim
Durch die Tagespflege im Wohnheim ist es möglich, Gruppen von pflegebedürftigen Bewohnern zu betreuen. Das bedeutet, der Bewohner wird tagtäglich, einschl. Wochenenden und Feiertagen, mit Beginn des Frühstücks bis zum Abendessen durch den Sozialen Dienst und den Pflegedienst Wohnheim begleitet.

Sterbebegleitung
Die Sterbebegleitung ist und bleibt eine der wichtigsten humanitären und christlichen Aufgaben, die ein Seelsorger oder eine dem Sterbenden nahestehende Person übernimmt. Die Pflegekräfte stellen eine fachgerechte Pflege in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt sicher.

Seelsorge
Die Seelsorge des St.Vincenz-Hauses ist eingebunden in die katholische Pfarrgemeinde St.Kunibert und in die evangelische Kirchengemeinde Kreuzkirche.
Neben den Gottesdiensten und Angeboten der Pfarrgemeinden in der Kapelle, werden regelmäßig katholische und evangelische Gottesdienste gefeiert. Alle Gottesdienste können über einen hauseigenen Kapellenkanal im Fernsehen empfangen werden.

Regelmäßig wird die hl. Kommunion auf den Zimmern verteilt. Auf Wunsch kann ein Priester gerufen werden. Außerdem gibt es religiöse Gesprächskreise und Besinnungstage.