Der ältere Mensch kann im St.Vincenz-Haus frei und eigenständig leben. Die vielfältigen Angebote und Hilfen sollen eher eine Bereicherung, Erleichterung und den Schutz, im Notfall gut betreut und gepflegt zu werden, darstellen.
Eine eigenständige Lebensführung verlangt das geistige und körperliche Vermögen, für sich selbst zu sorgen, Angebote zu bestellen oder anzunehmen und Kontakte zu pflegen
Für die Einzugskriterien bedeutet das, daß eben dieses geistige und körperliche Vermögen soweit vorhanden sein muß, um in einer recht selbständigen Hausgemeinschaft zu leben. Eine Altersgrenze, die ein kalendarisches Alter festlegt, gibt es daher nicht.
Im Wohnheim ist die Haltung eines Tieres unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Vor dem Einzug können in einem Gespräch mit der Heimleitung alle diesbezüglichen Fragen geklärt und ein Zusatzvertrag geschlossen werden.