Einzug ins Pflegeheim  
     
   
   

Das Pflegeheim ist speziell zur Nutzung älterer pflegebedürftiger Bewohner konzipiert.
Vor Einzug wird daher überprüft, ob die Indikation für ein Wohnen im Pflegeheim gegeben ist. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit, die durch den Medizinischen Dienst (MDK) der Pflegekasse festgestellt wurde.

 
     
     
     
     
     
     
    Zwischen dem St.Vincenz-Haus und den Pflegekassen wurde ein Versorgungsvertrag abgeschlossen, der es ermöglicht,  Pflegebedürftige gegen Erstattung eines Teils der Kosten  durch die Pflegekasse im St.Vincenz-Haus zu betreuen.  
     
     
     
     
   

Falls nach Bezuschussung der Gesamtkosten durch die Pflegekasse der künftige Bewohner nicht in der Lage ist, die Restkosten aus eigenen Mitteln zu erstatten, besteht die Möglichkeit der Restkostenübernahme durch das Sozialamt.

 
     
     
     
     
 

Die Gestaltung des Entscheidungsprozesses zum Umzug ins Pflegeheim hat einen entscheidenden Einfluß auf den weiteren Verlauf der Pflege. Deshalb geschieht eine Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen oder seinen Angehörigen schon im Vorfeld.

 
     
     
     
     
   

Im Pflegeheim ist es nicht möglich, Tiere mitzubringen. Mit der Heimleitung kann aber über die Aufnahme eines Kleintieres (Wellensittich etc.) gesprochen werden.