Das Pflegeheim ist speziell zur Nutzung älterer pflegebedürftiger Bewohner konzipiert.
Vor Einzug wird daher überprüft, ob die Indikation für ein Wohnen im Pflegeheim gegeben ist. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit, die durch den Medizinischen Dienst (MDK) der Pflegekasse festgestellt wurde.
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